Heute stehen zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes vor meiner Ladentür. Aber keine Sorge: ich verfüge über eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrs-Ordnung zum Herausstellen von Waren auf den Bürgersteig. Sie können hier also weiterhin mit Sonderangeboten an Büchern und Kalendern rechnen.
Nicht erlaubt ist laut Straßenverkehrs-Ordnung allerdings das Fahrradfahren vor meinem Laden. Der Gehweg ist für Flaneure da! Das Motto der Kontrolleure vom Ordnungsamt lautet also: „Absteigen bitte!“

Die Werbung, die in den Straßenbahnwagen zu sehen ist, möchte auf eines der besten Bücher aufmerksam machen, das in dieser Buchhandlung immer vorrätig ist. Das Buch fängt übrigens mit einer Bahnreise an …



