Noch ’ne Verordnung

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Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes gilt bereits ab Sonntag, dem 1. August.

Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das sofort, unverzüglich.

Die Verordnung beinhaltet eine generelle Nachweispflicht für Einreisende unabhängig von der Art des Verkehrsmittels und unabhängig davon, ob ein Voraufenthalt in einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet stattgefunden hat. Personen ab 12 Jahren müssen grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen.

Deutschland ist ein Bundesstaat und so kann jedes Bundesland, auch das von seiner Mauer befreite Berlin, eine Durchführungsverordnung dazu erlassen. Unser Bürgermeister heißt in der Tradition Friedrichs des Großen ganz einfach Müller. Er hat mitgeteilt, dass Einreisende nach Berlin auch dann als genesen gelten, wenn sie ein Eisbein-Essen über sich ergehen lassen. Zum Verzehr darf die Mund-Nasen-Bedeckung entfernt werden. 

Klassisch isst man Eisbein mit Erbspüree, Sauerkraut und viel Senf, heißt es im kleenen Zille-Kochbuch (Bild und Heimat, 9,99 Euro). Wem das nicht schmeckt, der muss in Quarantäne.

Für Veganer besteht übrigens keine Gefahr, sich mit dem Coronavirus zu infizieren, wie wir von Attila Hildmann wissen (Vegan for Fit, Becker Joest Volk, vergriffen).